Dieses Modellfluggelände wird vom Modellbauverein Apfelbach betrieben. Es sind nur Mitglieder des MBV Apfelbach zur Nutzung berechtigt. Für Gäste besteht die Möglichkeit, eine Tagesmitgliedschaft zu erwerben. Auskunft erteilt der diensthabende Flugleiter. (Eine erteilte Tagesmitgliedschaft erlischt sofort nach Beendigung des Flugbetriebes am Ausstellungstag, bzw. durch Erteilung von Flugverbot durch den Flugleiter oder Vorstand.)

Grundvoraussetzung für alle Piloten ist eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung. Ohne gültigen Haftpflichtvertrag besteht Startverbot!

Der Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Auf die sonstigen Auflagen im öffentlichen Flugplatzschaukasten wird ausdrücklich hingewiesen!


Flugzeiten: Modelle mit Kolbenmotor oder Turbinen / laute Elektroantriebe

Montag – Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 19.00 Uhr (max. 30 min. vor Sonnenuntergang)
Sonn – und Feiertage 11.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 19.00 Uhr (max. 30 min. vor Sonnenuntergang)
Segel - / Elektroflugmodelle
(über 5 kg Gesamtgewicht ) 10.00 – 20.00 Uhr (bzw. Sonnenuntergang)

Flugverbot besteht an Karfreitag ganztägig, Totensonntag und Volkstrauertag bis 14.00 Uhr (Verbrenner ganztägig) sowie an besonderen Tagen gemäß Absprache mit den Gemeinden Apfelbach, Rüsselhausen und Herrenzimmern.

Modellgröße (max. Abfluggewicht)

Segelflugzeuge, Motorflugzeuge & Hubschrauber: 25 kg gemäß Genehmigungsurkunde des Reg. – Präs. Stuttgart vom 03. 09. 2010

Lautstärke:

2 + 4 – Takt– Motoren / Elektroantriebe 78 dB (A) in 25m gemessen
Turbinenantriebe 90 dB (A) in 25m gemessen
Modelle mit Turbinenantrieb und Verbrennungsmotoren benötigen einen gültigen Lärmpass, dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Anzahl: Gleichzeitig dürfen:

max.
1 Jetmodell keine weiteren Modelle
3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor und max.
5 sonstige Flugmodelle oder max.
8 sonstige Flugmodelle eingesetzt werden.

Flugbetrieb: Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird!


  • Eine Erste – Hilfe – Ausrüstung muss vorhanden sein
  • Ab 3 Modellen ist ein Flugleiter einzuteilen. Dieser überwacht den Flugbetrieb und greift ggf.ordnend ein. Er führt das Flugleiterbuch, darf aber selbst kein Modell führen.
  • Die Start– und Landeflächen müssen frei von unbeteiligten Personen und beweglichenHindernissen sein.
  • Das Sicherungsnetz ist grundsätzlich aufzuspannen und zu verankern!
  • Der Flugraum gem. Skizze ist unbedingt einzuhalten. Das Überfliegen des Naturdenkmals istnicht gestattet. Start- und Landerichtung sind einzuhalten (Pfeile).
  • Die Flugmodelle müssen während des Fluges ständig im Blickkontakt des Piloten bleiben.
  • Bemannten Luftfahrzeugen ist auszuweichen.
  • Das Anfliegen von Personen und Tieren, sowie das Überfliegen von Personengruppen undabgestellten Fahrzeugen ist strikt untersagt.
  • Bei landwirtschaftlichen Arbeiten innerhalb des „Schutzbereiches Landwirtschaft“ ist der Flugbetrieb, umgehend einzustellen, bzw. untersagt.
  • Startlauf, Landeanflug sowie Unregelmäßigkeiten im Flug sind laut u. vernehmlich anzusagen.
  • Besondere Sorgfalt gilt der Vermeidung von Verunreinigung durch grundwassergefährdendeStoffe. Zum betanken der Modelle ist eine geeignete Auffangwanne unter dem Modell zuplatzieren. Der aufgefangene Kraftstoff muss vom Betreiber fachgerecht entsorgt werden.
  • Das Verbrennen von Kunststoffen in der Grillfeuerstelle ist untersagt. Eigener Müll – auchEssensreste – sind selbst zu entsorgen.
  • Auf dem Modellflugplatz dürfen keine Pflanzenbehandlungsmittel mitWasserschutzgebietsauflagen eingesetzt werden.


Jeder Pilot wird ausdrücklich auf die Gefährdungshaftung hingewiesen!


Apfelbach, 12.04.2024 Gerald Nerl 1. Vorsitzender


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Nachträge zur Flugplatzordnung MBV Apfelbach e.V.


Beschluss Jahreshauptversammlung vom 10.03.2017:
„Kennzeichnungspflicht der Modelle mit einem Namensschild des Piloten“

Betroffene Modelle:
Segler (d.h. ohne Antrieb) größer 5 kg
alle angetriebene Flugzeuge/Hubschrauber/Drohnen größer 250 gr.

Vorgaben zum Schild: ist gut sichtbar innen oder außen anzubringen es muß den Namen und die Anschrift des Piloten darstellen es muß geprägt und darf nicht brennbar sein.

Termin zur Umsetzung: ab 01.05.2017

Apfelbach, 12.04.2024 Gerald Nerl 1. Vorsitzender
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Nachträge zur Flugplatzordnung MBV Apfelbach e.V.


Beschluss Jahreshauptversammlung vom 13.04.2018:
„Einzelpersonen am Modellflugplatz dürfen nur noch mit einem Kenntnisnachweis fliegen“

Termin zur Umsetzung: ab 14.04.2018

Apfelbach, 14. 04.2024 Gerald Nerl 1. Vorsitzender